Fachliche Informationsmittel
BdK6.4
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s. § 24 (5) Prüfungsordnung: Einschließlich des Pflichtmoduls 'Fachliche Informationsmittel und / oder Finanzen' sowie der pflichtig zu erbringenden und nachzuweisenden Leistungen im Rahmen der 'Activities and Social Credits' muss der/die Studierende im 6. und 7. Semester im Umfang von 42 ECTS Veranstaltungen belegen bzw. nachweisen; darin muss mindestens ein Projekt (Umfang mind. 6 ECTS) aus den institutszugehörigen BA-Studiengängen enthalten sein. […] Die Studierenden treffen ihre Wahl vor Semesterbeginn nach einem entsprechenden Wahlmechanismus. Über Härtefälle entscheidet nach Antrag der Prüfungsausschuss. Die Note aus den ggf. unterschiedlich vielen benotet/unbenotet gewählten Prüfungsleistungen im Umfang von 42 ECTS wird im arithmetischen Mittel so gewichtet, wie es dem idealtypischen Verlauf in beiden Studienrichtungen entspricht (s. Studienverlaufsplan: i.d.R. vier benotete Module im Umfang von 24 ECTS), d.h. sie fließt mit 16 % (24/150tel) in die Gesamtabschlussnote ein. |
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Workload | Credits | Studiensemester | Frequenz | Dauer | |
180h | 6 | 6. Sem. | jährlich | 1 Sem. | |
1 | Lehrveranstaltungen | Kontaktzeit | Selbststudium | Sprache | Gruppengröße |
∑ 4 SWS / 60h | ∑ 120h | ||||
BdK6.4.1 Fachliche Informationsmittel | Wirtschaftswissenschaften (Seminaristischer Unterricht) | BdK6.4.1 2 SWS / 30h | BdK6.4.1 60h | BdK6.4.1 Deutsch | BdK6.4.1 40 | |
BdK6.4.2 Fachliche Informationsmittel | Gewerblicher Rechtsschutz (Vorlesung) | BdK6.4.2 1 SWS / 15h | BdK6.4.2 30h | BdK6.4.2 Deutsch | BdK6.4.2 40 | |
BdK6.4.3 Fachliche Informationsmittel | Besondere Aspekte (Vorlesung) | BdK6.4.3 1 SWS / 15h | BdK6.4.3 30h | BdK6.4.3 Deutsch | BdK6.4.3 40 | |
2 | Lernergebnisse (learning outcomes / Kompetenzen): | ||||
BdK6.4.1 Studierende erwerben umfangreiche Quellenkenntnisse im Bereich der Wirtschaftsinformationsmittel und werden in die strukturierte und systematische Vermittlung von nationalen und internationalen Informationsquellen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften eingewiesen, indem sie diese Quellen kennen und recherchieren lernen um dieses Wissen im Auskunfts- und Recherchebereich der Bibliotheken anwenden und ausführen zu können | |||||
BdK6.4.2 Die Studierenden sind in der Lage, die verschiedenen Gewerblichen Schutzrechte voneinander abzugrenzen und besitzen die Fähigkeit, einschlägige Sachverhalte den genannten Schutzrechten zuzuordnen und diese voneinander abzugrenzen. Die Studierenden kennen die Grundlagen des Marken-, Geschmacksmuster- und Patentrechts, u.a. die Voraussetzungen der Marken- und Patenterteilung (Anmelde- und Erteilungsverfahren). Die Studierenden sind in der Lage, in den kostenfreien Datenbanken zum Gewerblichen Rechtsschutz einfache Recherchen selbstständig durchzuführen. Zudem sind sie in der Lage, Kontakte zu den richtigen/geeigneten Personen aufzunehmen, wenn sie mit komplexeren Anfragen im Rahmen ihrer späteren Tätigkeit konfrontiert werden. | |||||
BdK6.4.3 Studierende erwerben umfangreiche Kenntnisse im Bereich ausgewählter Fachinformationsmittel indem sie in nationalen und internationalen Informationsquellen angeleitet recherchieren und sich ein Basiswissen über Institutionen und Fachinformationsnetzwerke aneignen um dieses Wissen im Auskunfts- und Recherchebereich anwenden zu können, insbesondere um zielgerichtet mit relevanten Institutionen und (Fach)Personen im Rahmen komplexer Anfragen zu kommunizieren.
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3 | Inhalte: | ||||
BdK6.4.1
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BdK6.4.2 Es werden die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte (Marke, Geschmacksmuster, Patente und Gebrauchsmuster) mit ihren Besonderheiten im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt.
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BdK6.4.3 Inhalte:
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4 | Lehrformen: | ||||
Seminaristischer Unterricht (BdK6.4.1) Vorlesung (BdK6.4.2) Vorlesung (BdK6.4.3)
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5 | Teilnahmevoraussetzungen: | ||||
- |
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6 | Art der Prüfung: | ||||
Klausur oder mündliche Prüfung (50%) (BdK6.4.1) alle lt. §§19-22 der RPO (BdK6.4.2) alle lt. §§19-22 der RPO (BdK6.4.3)
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7 | Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: | ||||
Bestandene Modulprüfung | |||||
8 | Art: Pflicht- oder Wahlmodul | ||||
Pflichtmodul | |||||
9 | Bewertungsmethoden benotet/unbenotet | ||||
benotet | |||||
10 | Stellenwert der Note für die Endnote: | ||||
s. § 24 (5) der Prüfungsordnung | |||||
11 | Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende | ||||
Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Simone Fühles-Ubach
Hauptamtlich Lehrende:
Prof. Ragna Seidler-de Alwis, MBA, MBA; Iris Reimann
, Lehrende des Instituts, externe Lehrbeauftragte
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12 | Sonstige Informationen: | ||||
- |
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13 | Literatur / Quellen | ||||
Literatur: Fachinformationsmittel WiWi Badke, William: Research Strategies - finding your way through the information fog. - 6. ed. i-Universe, 2017 Goemann-Singer, Alja; Grasche, Petra; Weissenberger, Rita: Recherchehandbuch Wirtschaftsinformationen. - 2. Aufl. - Berlin, Heidelberg: Springer Verl. 2004 und aktualisierte Informationen auf http://www.information4competitiveintelligence.de
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