Recherche: Ethische Konflikte und Dilemmata in der bibliothekarischen Praxis

Übersicht über die bisher eingetragenen Fallstudien
In der Datenbank befinden sich 27 Fallstudien

IDTitelSchlagwortBibliothekstypHandlungsfeld
1 Einsatz von Filtersoftware Filtersoftware ; Informationsfreiheit ; Jugendschutz ; Zensur Öffentliche Bibliothek Benutzung
2 Völkermord an Armeniern Armenier ; Gleichbehandlung ; Meinungsfreiheit ; Neutralität ; Pluralismus ; Zensur Wissenschaftliche Bibliothek
Großstädtische Öffentliche Bibliothek
Kooperation mit externen Partnern
Raumvergabe
3 Sterbehilfe Neutralität ; Sterbehilfe ; Zensur Öffentliche Bibliothek Bestandsaufbau
4 Einsatz von RFID Datenschutz ; Nutzerorientierung ; Rationalisierung ; RFID ; Überwachung Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Benutzung
Verwaltung
5 Anleitung zum Bombenbau Jugendschutz ; Informationsfreiheit ; Linksradikalismus ; Politische Gewalt ; Sprengkörper ; Terrorismus ; Zensur Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Benutzung
6 Rezensionen im Katalog Kataloganreicherung ; Neutralität ; Rezension Öffentliche Bibliothek Erschließung
7 Hanfanbau Datenschutz ; Drogen ; Hanfanbau ; polizeiliche Ermittlungen ; polizeilicher Zugriff auf Nutzerdaten Öffentliche Bibliothek Verwaltung
8 Selbstmord Selbstmord ; Verantwortung ; Zensur Öffentliche Bibliothek Bestandsaufbau
9 Magersüchtiges Mädchen Datenschutz ; Jugendschutz ; Magersucht ; Verantwortung ; Vertraulichkeit Öffentliche Bibliothek Benutzung
10 Kreationismus Fundamentalismus ; Geschenk ; Kreationismus ; Neutralität ; Sekte Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Bestandsaufbau
11 Ferkelbuch Atheismus ; Jugendschutz ; Kinderbuch ; Zensur Öffentliche Bibliothek einer Kleinstadt Bestandsaufbau
Erschließung
12 Sextourismus Erschließung ; Feminismus ; Frauenfeindlichkeit ; Sexismus ; Sextourismus ; Verschlagwortung Wissenschaftliche Bibliothek Erschließung
13 Kunde oder Nutzer? Bibliotheksfunktion ; Bildungsauftrag ; Daseinsvorsorge ; Ökonomisierung ; New Public Management Öffentliche Bibliothek Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltung
14 Bucheinband Buchbinder ; Bucheinband ; Gefälligkeit ; Korruption Wissenschaftliche Bibliothek Verwaltung
15 Tierschützer Gleichbehandlung ; Jagd ; Neutralität; Tierschützer Öffentliche Bibliothek Benutzung
16 Negerkönig Kinderbuch ; Political Correctness ; Rassismus ; Textauthentizität Öffentliche Bibliothek Bestandsaufbau
17 Hausarbeitsbörsen Betrug ; Filtersoftware ; Hausarbeitsbörse ; Internetzugang ; Notenerschleichung ; Plagiarismus Wissenschaftliche Bibliothek Benutzung
18 Bestsellerservice Bestsellerservice ; Dienstleistungsangebot ; Gebühren ; Kostenfreiheit ; Professionalität ; Soziale Verpflichtung Öffentliche Bibliothek Benutzung
19 Homosexuelle Eltern Homosexualität ; Jugendschutz ; Kinderbuch ; Homosexuelle Eltern ; Zensur Öffentliche Bibliothek Benutzung
Erschließung
20 Burkaträgerin Burka ; Benutzungsordnung ; Frauenfeindlichkeit ; Kleidung ; Kulturelle Vielfalt ; Religion Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Benutzung
21 Uringeruch Belästigung ; Beschädigung ; Gleichbehandlung ; Geruchsbelästigung ; Medien ; Uringeruch Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Benutzung
22 Transvestit Belästigung ; Transvestit Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Benutzung
23 Guttenberg Erschließung ; Guttenberg ; Plagiarismus ; Überlieferung Wissenschaftliche Bibliothek Erschließung
24 Einschulungsaktion Einschulung ; Korruption ; Leseförderung ; Neutralität ; Sponsoring Öffentliche Bibliothek Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltung
25 Schlagwort Überfremdung Erschließung ; Neutralität ; Verschlagwortung Öffentliche Bibliothek
Wissenschaftliche Bibliothek
Erschließung
26 Autorenlesung Autorenlesung ; Erpressung ; Politischer Druck ; Qualität Öffentliche Bibliothek ; Stadtteilbibliothek Raumvergabe
27 Homophobie Ausstellung ; Homophobie ; Homosexualität ; Karikatur ; künstlerische Freiheit ; Meinungsfreiheit ; Zensur Großstädtische Öffentliche Bibliothek Benutzung

Fallstudie 23: Guttenberg
Fallbeschreibung:Im Online-Katalog ihrer Bibliothek gibt es einen Feedbackbutton über den Nutzer per Mail Bemerkungen zu Titelaufnahmen hinterlassen und z.B. auf Fehler aufmerksam machen können. Nun hat eine Nutzerin diesen Weg gewählt, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Buchhandelsausgabe der Doktorarbeit des ehemaligen Bundesministers der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg (Titel: Verfassung und Verfassungsvertrag : konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU. Berlin: Duncker & Humblot, 2009. 475 S.) weiterhin im Bestand der Bibliothek ist, obwohl doch die Universität Bayreuth dem Verfasser wegen zahlreicher nachgewiesener Plagiate den Doktorgrad im Februar 2011 aberkannt hat.

Die Nutzerin fordert, diese Arbeit unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen, da sie gegen gute wissenschaftliche Praxis verstoße, das Urheberrecht verletze und nichtsahnende Rezipienten in die Gefahr bringe, wissenschaftlich nicht akzeptierbare Aussagen zu zitieren. Soll die Arbeit tatsächlich ausgesondert werden, muss überhaupt etwas geschehen oder gibt es andere Möglichkeiten?
Lösungsvariante 1:Sie sondern den Band aus und tilgen die Titelaufnahme im Katalog.

Bewertung:
  • Damit gehen sie zunächst einem Konflikt aus dem Weg.
  • Es besteht aktuell jedoch eine große Nachfrage nach dem Titel. Seine Entfernung wird nicht unbemerkt bleiben. Möglicherweise werden andere Nutzer monieren, dass das Buch entfernt wurde und von Zensur sprechen.
  • Sie verletzen mit ihrer Handlungsweise die Prinzipien der Informationsfreiheit und der Zensurfreiheit.
  • Eine Urheberrechtsverletzung wäre kein angemessener Grund, um den Band zu makulieren: Wenn das Urheberrecht etwa in Dissertationen durch Plagiarismus verletzt worden ist, so hat dies geringeres Gewicht, als die Verletzung der Informationsfreiheit, die einträte, wenn das Werk des plagiierenden aus dem Bestand entfernt würde.
  • Es besteht ein hohes Interesse der Öffentlichkeit, die Vorgänge, die zum Entzug eines akademischen Titels geführt haben, auch später überprüfen und nachvollziehen zu können. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn Bibliotheken die entsprechenden Werke in ihrem Bestand bewahren und zugänglich machen.
  • Derartige Bücher und Dokumente können jenseits der plagiierten Passagen, wissenschaftlich relevante Aussagen enthalten.
  • Sie verletzen mit ihrer Handlungsweise den Grundsatz der wertfreien Unterstützung wissenschaftlicher Forschung.
Lösungsvariante 2:Sie lehnen eine Aussonderung des Bandes ab, erkennen allerdings die Notwendigkeit in der Titelaufnahme und im physischen Exemplar an gut sichtbarer Stelle einen folgenden Zusatzvermerk anzubringen: „Entzug des Doktorgrades am 23. Februar 2011“.
Bewertung:
  • Gewahrt bleiben die Grundwerte Recht auf Informationsfreiheit, Zensurfreiheit, der Wissenschaftsförderung und der Ãœberlieferung kulturellen Erbes.
    Vgl. D 1.3, D 2.1, D 2.2, D 2.3, I 2.1, I 2.2.
  • Das Vorgehen kann außerdem als Beitrag zur Plagiarismusprävention angesehen werden.
    Vgl. I 2.6
    Das Urheberrecht wird durch das Vorgehen nicht verletzt.
    Vgl. D 2.12, I 4.5
  • Es besteht ein hohes Interesse der Öffentlichkeit, die Vorgänge, die zum Entzug eines akademischen Titels geführt haben, auch später überprüfen und nachvollziehen zu können. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn Bibliotheken die entsprechenden Werke in ihrem Bestand bewahren und zugänglich machen.
  • Bücher und Dokumente können, gerade weil sie im Nachhinein des Plagiarismus überführt worden sind, besonderes Forschungsinteresse hervorrufen. Sie spiegeln zudem einen (nicht akzeptablen, aber dennoch vorhandenen) Teil wissenschaftlicher Praxis.
  • Derartige Bücher und Dokumente können jenseits der plagiierten Passagen, wissenschaftlich relevante Aussagen enthalten.
  • Insbesondere akademische Abschlussarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen werden von den Fachcommunities (zumindest in den meisten Disziplinen), schnell und intensiv rezipiert. D.h. die Bezugnahme darauf in weiteren Arbeiten setzt rasch ein. Auch solche Dissertationen und Habilitationen, in denen Plagiate nachgewiesen werden konnten, sodass die damit erworbenen akademischen Grade aberkannt werden mussten, werden zwischen dem Zeitpunkt der Publikation und der Aberkennung in wissenschaftlichen Publikationen zitiert. Sie sind damit zum Bestandteil der wissenschaftlichen Informationszirkulation geworden und haben in Fußnoten, wissenschaftlichen Apparaten und Literaturverzeichnissen Spuren hinterlassen, die spätere Rezipienten zurückverfolgen wollen und müssen. Auch aus diesem Grund ist von einer Entfernung dieser Werke aus den Bibliotheksbeständen abzusehen.
Lösungsvariante 3:Sie lehnen eine Aussonderung des Bandes ab, werden jedoch in der Titelaufnahme und im physischen Exemplar an gut sichtbarer Stelle einen folgenden Zusatzvermerk anzubringen: „Entzug des Doktorgrades am 23. Februar 2011“. Außerdem werden sie den Band magazinieren und eine Nutzung nur auf Antrag und unter Angabe der Gründe zulassen.

Bewertung:
  • Für die Verweigerung der Aussonderung gelten dieselben Gründe wie in Lösungsvariante 2.
  • Für die Sekretierung des Bandes gibt es im vorliegenden Fall keine nachvollziehbaren Gründe. Das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Informationen und der Grundwert der Zensurfreiheit würden damit verletzt.
  • Eine solche Restriktion würde eine Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit bedeuten und ist daher aus ethischen Gründen nicht akzeptabel.
  • Falls es sich bei den Persönlichkeiten, denen der Doktorgrad entzogen worden ist, um Prominente handelt, ist eine Einschränkung der Nutzung auf Präsenznutzung im Lesesaal aus Gründen der Diebstahlprävention zumindest für eine Ãœbergangszeit nachvollziehbar.
  • Zu prüfen ist, ob Ausnahmen dann zu rechtfertigen sind, wenn die Plagiate etwa in der Ãœbernahme besonders geschützter Inhalte bestehen (Betriebsgeheimnisse, Markenschutz, Verfahren usw.). Restriktionen müssen für den Nutzer nachvollziehbar begründet werden.
Lösungsvariante 4:Sie sehen keinen Anlass zu handeln. Der Titel bleibt im Bestand, schließlich wurde er käuflich erworben, die Titelaufnahme bleibt unverändert. Ein Zusatzvermerk zur Aberkennung des Doktorgrades ist in dem Regelwerk zur Formalerschließung nicht vorgesehen.

Bewertung:
  • Sie räumen der Öffentlichkeit nachvollziehbarerweise ein, auch zukünftig Zugriff auf den umstrittenen Titel zu haben.
  • Es ist nicht akzeptabel die Ergänzung der Metadaten unter bloßer Berufung auf das Regelwerk zur Formalerschließung zu unterlassen.
  • Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Fußnoten anzulegen und in der Anzeige gut sichtbar zu machen.
  • Ein zusätzlicher Hinweis im Katalog stellt keinen Bruch des Neutralitätsgebotes dar, sondern gehört zu den Metadaten hinzu wie der Hochschulschriftenvermerk.
  • Ohne entsprechenden Hinweis im Katalog, im physischen Exemplar und ggf. in der Volltextdatei verletzen sie die Pflicht, wichtige Informationen zur Beschreibung des verzeichneten Werkes wertfrei zusammenzustellen und wiederzugeben. Es ist als unverantwortliche Fehlinformation und Verletzung des Neutralitätsgebotes zu werten, wenn ehemalige Dissertationen in Katalogen auch weiterhin im Hochschulschriftenvermerk ohne weiteren Zusatz als Dissertation gekennzeichnet werden.
  • Insbesondere junge Nutzer, Studierende und Nutzer aus dem Ausland werden das Werk rezipieren, ohne zu wissen, dass es mindestens in Teilen auf Plagiaten beruht.
Wertbezüge:
Berufsethik Deutschland (BID):
D 1.3 Freier Zugang:
„Wir ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden den Zugang zu unseren Beständen und zu den öffentlich verfügbaren Informationsquellen.“

D 2.1 Informationsfreiheit, Zensurfreiheit:
„Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.“

D 2.2 Ãœberlieferung:
„Wir bewahren das kulturelle Erbe im Rahmen des Sammelauftrages der Bibliotheken.“

D 2.3 Wissenschaftsförderung:
„Wir unterstützen Wissenschaft und Forschung durch die Bereitstellung von Informationen, Quellen und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.“

D 2.12 Urheberrecht:
„Wir akzeptieren die Rechte der Kreativen und Urheber für gesetzlich geschützte Bibliotheks- und Informationsmaterialien.“
Wertbezüge:
Berufsethik International (IFLA):
I 2.1 Freier Zugang:
„Zur Kernaufgabe von Bibliothekarinnen und anderen im Informationssektor Beschäftigten gehört es, den Zugang zu Informationen für alle zu gewährleisten zum Zwecke der persönlichen Entwicklung, Bildung, kulturellen Bereicherung, Freizeitgestaltung, Wirtschaftstätigkeit, der informierten Teilnahme an demokratischen Prozessen sowie der Festigung demokratischer Strukturen.“

I 2.2 Zensurfreiheit:
„Bibliothekarinnen und andere im Informationssektor Beschäftigte lehnen Zugriffsverweigerungen und –einschränkungen auf Informationen und Ideen ab, seien es Zensurmaßnahmen durch Staaten, Regierungen, Religionsgemeinschaften oder zivilgesellschaftliche Einrichtungen.“

I 2.6 Plagiarismusprävention:
„Sie fördern außerdem den ethischen Gebrauch von Informationen, um Plagiate und sonstige Arten von Informationsmissbrauch zu unterbinden.“

I 4.5 Urheberrecht:
„Bibliothekarinnen und andere im Informationssektor Beschäftigte erkennen das geistige Eigentumsrecht von Autoren und sonstigen Urhebern an und setzen sich dafür ein, dass deren Rechte respektiert werden.“

Weitere Wertbezüge:
Literaturhinweise:Burchard, Amory: Plagiate in der Wissenschaft. Guttenberg & Co. bleiben im Regal. In: Der Tagesspiegel. 27.11.2012. http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-guttenberg-und-co-bleiben-im-regal/7440060.html (21.6.2013)

Plagiat. In: Wikipedia. http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat (21.6.2013)

Steinhauer, Eric: Gutenberg aussondern? In: Bibliotheksrecht. Virtueller Zettelkasten mit Hinweisen und Anmerkungen zu bibliotheksrechtlichen Themen. 2.3.2011 http://www.bibliotheksrecht.de/2011/03/02/guttenberg-aussondern-10740355/ (21.6.2013)

Upmeier, Arne: Plagiate als Herausforderung für Bibliotheken? Ein Gespräch mit Arne Upmeier. In: Goethe-Institut. Bibliotheken in Deutschland – Fachdiskussion. Januar 2012. http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/deindex.htm (21.6.2013)

Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“; Denkschrift = Proposals for safeguarding good scientific practice / Deutsche Forschungsgemeinschaft. –Weinheim: Wiley-VCH, 1998. http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf (21.6.2013)

Was ist ein Plagiat? Universität Duisburg Essen. http://www.uni-due.de/plagiate/definition.shtml (21.6.2013)

Metadaten:
Titel:Guttenberg
SchlagwortErschließung ; Guttenberg ; Plagiarismus ; Überlieferung
KlassifikationUrheberrecht : Plagiarismus
Erschließung : Form
BibliothekstypWissenschaftliche Bibliothek
räumlicher Bezug:Deutschland
HandlungsfeldErschließung
Verweis
Autor:Hermann Rösch


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